Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Allergologie - Ambulante Operationen - Ambulante Balneo-Fototherapie

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Wir suchen eine/einen MFA (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit, insbesondere auch für die Nachmittagssprechstunden.

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Neue Pläne des Gesundheitsministeriums

"Primärarztsystem": Darf man nur noch mit Überweisung zum Facharzt?
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der allerdings noch nicht im Bundestag beschlossen wurde. Eine Einführung des Primärarztsystem würde frühestens 2027 erfolgen.


Die ePA - elektronische Patientenakte

Seit Januar 2025 wurde sie gestestet und nach und nach eingerichtet, ab dem 1.10.2025 sind alle Arztpraxen dazu verpflichtet, die ePA zu benutzen und auch zu "füttern", also Dokumente wie Arztbriefe, Befunde etc. hochzuladen. Aber wir müssen nicht alles hier einstellen, sondern in die ePA gehört nur das, was Ärzte normalerweise an Kolleginnen und Kollegen berichten und was für diese von Interesse sein kann. Das kann zum Beispiel der Befundbericht nach einer ambulanten Operation oder ein Medikationsplan sein. Es muss also nicht jede Erkrankung, jeder Patientenkontakt oder jede Untersuchung in der ePA festgehalten werden. Eingestellt werden müssen Arztbriefe, Befundberichte etc. zudem nur, wenn der Arzt sie in der aktuellen Behandlung erhoben hat und die Dokumente elektronisch vorliegen – und der Patient nicht widersprochen hat.

Das e-Rezept

Für alle Patientinnen und Patienten mit Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse ist es möglich, e-Rezepte anzufordern.
Hierfür brauchen Sie keine App oder ein Smartphone, denn das Rezept wird über Ihre Versichertenkarte von der Apotheke abgerufen.

Für Wiederholungsrezepte müssen Sie deshalb auch nicht mehr in die Praxis kommen, um Ihr Rezept abzuholen. Sie können es telefonisch anfragen und am Folgetag direkt in der Apotheke abholen.
Voraussetzung: Die Karte muss im Quartal eingelesen worden sein.

Privatrezepte gibt es weiterhin nur in Papierform.


Hinweise zum Schutz von Patientendaten in der Arztpraxis

Neupatienten und Patienten, die seit 2018 nicht mehr bei uns waren, müssen eine Datenschutzverordnung unterschreiben. Hierzu sind wir verpflichtet. Sie bekommen diesen Text in der Praxis vorgelegt. Den Text der DSV können Sie hier einsehen und ggf. übersetzen lassen: DSV für Patienten

Weiterhin gilt ein Datenschutz für diese Webseite: Siehe Datenschutz